Was sind Bedarfssätze und wie hoch sind sie?
Stand: Juli 2024
Der Gesetzgeber hat Beträge festgelegt, die Schülerinnen, Schüler und Studierende typischerweise für ihren Lebensunterhalt benötigen. Diese Beträge werden Bedarfssätze genannt. Ein individueller Bedarf wird nicht berücksichtigt.
Für das BAföG sind nicht die Kosten entscheidend, die bei den Antragstellenden tatsächlich anfallen. Das für alle BAföG-Antragstellenden individuell zu ermitteln, ist aus vielen Gründen nicht möglich. Stattdessen gibt es pauschal festgelegte Beträge, die den durchschnittlichen Bedarf an Geld für Lebenshaltungskosten wie Essen und Kleidung, aber auch für Ausbildungskosten wie Lehrbücher und Fahrtkosten abdecken (Bedarfssatz).
Gesetzliche Grundlage für die Höhe der Bedarfssätze sind § 12 und § 13 BAföG.
Die folgende Übersicht enthält die aktuellen Bedarfssätze:
Ausbildungsstätte | Bei den Eltern wohnend | Inkl. KV- und PV-Zuschlag* | Nicht bei den Eltern wohnend | Höchstsatz inkl. KV- und PV-Zuschlag* |
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1. Weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie Fach- und Fachoberschulen, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | Keine Förderung | Keine Förderung | 666 € | 803 € |
2. Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | 276 € | 413 € | 666 € | 803 € |
3. Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | 498 € | 635 € | 775 € | 912 € |
4. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Kollegs | 501 € | 638 € | 822 € | 959 € |
5. Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen | 534 € | 671 € | 855 € | 992 € |
* KV- und PV-Zuschlag steht für Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag, dieser beträgt insgesamt 137 €.
Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!